Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR / Verordnung (EU) 2025/40) stehen Unternehmen in Europa vor einer der umfassendsten regulatorischen Umstellungen der letzten Jahrzehnte. Ab dem 12. August 2026 ist eine rechtsgültige Declaration of Conformity (DoC) – auf Deutsch: Konformitätserklärung – für jeden Verpackungstyp Pflicht, der auf dem EU-Markt bereitgestellt oder in diesen importiert wird. Ohne eine vollständige und ordnungsgemäß unterzeichnete PPWR-Konformitätserklärung dürfen verpackte Waren nicht mehr legal im EU-Binnenmarkt vertrieben werden. Für Hersteller, Importeure und E-Commerce-Händler bedeutet das: Hunderte Verpackungsarten müssen bewertet, dokumentiert und mit rechtssicheren Dokumenten ausgestattet werden. Um diesen enormen bürokratischen Aufwand für Unternehmen drastisch zu reduzieren, stellt die Complico Consulting GmbH einen kostenlosen PPWR Declaration of Conformity Generator zur Verfügung.
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles über die rechtlichen Hintergründe, die gesetzlichen Pflichtangaben nach Anhang VIII der PPWR, typische Fallstricke und wie Sie mit unserem PPWR Declaration of Conformity Generator in wenigen Minuten prüfungsfähige Dokumente erstellen.
Was ist die PPWR Declaration of Conformity (DoC) ?
Die PPWR Declaration of Conformity (DoC) ist ein verbindliches Rechtsdokument, mit dem der Wirtschaftsakteur (in der Regel der Hersteller der Verpackung oder der Importeur) offiziell bestätigt, dass eine bestimmte Verpackung alle Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung erfüllt.
Im Gegensatz zu bisherigen Zertifikaten oder freiwilligen Umweltdeklarationen ist die DoC ab August 2026 gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt das Bindeglied zwischen der physischen Verpackung, der dahinterliegenden technischen Dokumentation und den Marktüberwachungsbehörden dar, ähnlich wie es bereits die EU Declaration of Conformity für andere Produktkategorien vorsieht.
Wichtig: Die Konformitätserklärung bezieht sich ausdrücklich auf die Verpackung (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung) und nicht auf das darin enthaltene Produkt.
Wer ist von der Dokumentationspflicht betroffen ?
Die Pflichten entlang der Lieferkette teilen sich klar auf:
- Hersteller (Manufacturer): Erstellt die technische Dokumentation (Anhang VII) und stellt die eigentliche Konformitätserklärung (Anhang VIII) aus und unterzeichnet diese.
- Importeure (Importers): Wenn Sie Waren aus Nicht-EU-Ländern (z. B. China, USA, UK) in die EU importieren, müssen Sie über unseren IOR/EOR-Service sicherstellen, dass für jeden Verpackungstyp eine gültige DoC vorliegt und diese 5 bis 10 Jahre aufbewahren.
- Händler & E-Commerce-Akteure (Distributors): Dürfen nur Produkte in den Verkehr bringen, deren Verpackung den PPWR-Standard erfüllt und dokumentiert ist.
Warum reicht eine allgemeine Konformitätserklärung nicht mehr aus ?
Bislang verließen sich viele Unternehmen auf allgemeine Lieferantenerklärungen, ISO-Zertifikate oder Konformitätsbestätigungen für den Lebensmittelkontakt (Food Contact Materials). Unter der neuen EU-Verpackungsverordnung reichen solche Nachweise nicht mehr aus.
Die PPWR erfordert eine spezifische Bestätigung über die Einhaltung der Artikel 5 bis 12 der Verordnung (EU) 2025/40:
- Besorgniserregende Stoffe (Artikel 5): Beschränkungen von Schwermetallen (z. B. Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom VI) und PFAS.
- Recyclingfähiges Design / Recyclability (Artikel 6): Nachweis der Recyclingfähigkeit der Verpackungs-Materialien.
- Mindestgehalt an Rezyklat (Artikel 7): Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) bei Kunststoffverpackungen.
- Verpackungsminimierung (Artikel 10): Vermeidung von unnötigem Leerraum und überflüssigem Materialgewicht.
- Wiederverwendbarkeit (Artikel 11): Anforderungen an Mehrwegsysteme, sofern anwendbar.
- Kennzeichnung und Transparenz (Artikel 12): Korrekte Sortier- und Materialkennzeichnungen.
Ein einfaches Schreiben nach dem Motto "Unsere Verpackungen sind umweltfreundlich" führt bei Prüfungen der Marktüberwachungsbehörden unweigerlich zu Beanstandungen und drohenden Bußgeldern.
Die Pflichtangaben nach Anhang VIII (Annex VIII) der PPWR
Eine gültige PPWR Declaration of Conformity muss exakt den formalen Vorgaben von Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 entsprechen. Fehlt auch nur ein zentrales Element, gilt das Dokument als unvollständig und rechtlich unwirksam.
| Nr. | Pflichtelement nach Anhang VIII | Erläuterung & Anforderungen |
|---|---|---|
| 1 | Eindeutige Identifikationsnummer | Eine eindeutige DoC-ID zur Nachverfolgbarkeit im internen ERP- oder QS-System. |
| 2 | Name & Adresse des Herstellers | Vollständiger Firmenname, eingetragener Sitz und Kontaktdaten (ggf. Bevollmächtigter). |
| 3 | Alleinige Verantwortung | Gesetzlich vorgeschriebener Satz: "Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller." |
| 4 | Gegenstand der Erklärung (Verpackungsidentifikator) | Detaillierte Beschreibung der Verpackung (Typ, Abmessungen, Material, Chargen- oder Artikelnummer der Verpackung – nicht der Ware). |
| 5 | Konformitätserklärung | Ausdrückliche Bestätigung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) und der relevanten Artikel (5–12). |
| 6 | Harmonisierte Normen / Spezifikationen | Angabe der angewendeten harmonisierten EU-Normen oder internen technischen Prüfmethoden. |
| 7 | Angaben zur notifizierten Stelle | Falls eine Konformitätsbewertung durch Dritte erforderlich war (bei Standardverpackungen nach Modul A i. d. R. nicht notwendig). |
| 8 | Unterschrift, Ort & Datum | Ort, Ausstellungsdatum sowie rechtsverbindliche Unterschrift und Funktion des Unterzeichners. |
Warum Sie unseren kostenlosen PPWR Declaration of Conformity Generator nutzen sollten
Die manuelle Erstellung von Dutzenden oder Hunderte Konformitätserklärungen in Word oder Excel birgt erhebliche Risiken: Tippfehler bei Rechtsverweisen, falsche Formulierungen oder fehlende Sprachversionen führen schnell zu Rechtsunsicherheiten. Mit dem PPWR Declaration of Conformity Generator von Complico Consulting GmbH automatisieren Sie diesen Prozess vollständig.
Die Vorteile unseres Tool-Generators auf einen Blick:
- 100 % Konform zu Anhang VIII: Sämtliche juristischen Pflichtformulierungen und Strukturvorgaben der Verordnung (EU) 2025/40 sind vordefiniert.
- Zeit- und Kostenersparnis: Erstellen Sie rechtssichere DoC-Dokumente im PDF-Format in unter 3 Minuten.
- Mehrsprachige Erzeugung: Gemäß Artikel 39(2) der PPWR muss die DoC in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten vorliegen, in denen die Verpackung in Verkehr gebracht wird. Unser Generator unterstützt automatische Übersetzungen auf Knopfdruck.
- Strukturierte Zuordnung von Verpackungs-SKUs: Vermeiden Sie Verwechslungen zwischen Produkt-SKU und Verpackungsidentifikator.
- Kostenfrei & Unverbindlich: Keine versteckten Abo-Gebühren für die Basisfunktionen. Details zu weiterführenden Leistungen finden Sie auf unserer Preisübersicht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So nutzen Sie den PPWR Declaration of Conformity Generator
Anbei zeigen wir Ihnen, wie einfach die Erstellung Ihrer Verpackungs-Konformitätserklärung mit dem Online-Tool von Complico Consulting funktioniert:
Schritt 1: Unternehmens- und Lieferantendaten eingeben
Tragen Sie den juristischen Namen Ihrer Firma, die Geschäftsadresse sowie die Kontaktdaten der verantwortlichen Person ein. Falls Sie als Importeur handeln, können Sie auch die Angaben des Herstellers aus dem Drittland hinterlegen.
Schritt 2: Verpackungsart & Identifikation festlegen
Geben Sie der Konformitätserklärung eine eindeutige Referenznummer. Beschreiben Sie die Verpackung präzise:
- Verpackungstyp: z. B. Faltkarton (Sekundärverpackung), Standbodenbeutel (Primärverpackung) oder Stretchfolie (Tertiärverpackung).
- Hauptmaterialien: z. B. Wellpappe, LDPE-Kunststoff, Aluminium.
- Spezifische Referenz: Artikelnummer der Verpackung, Chargennummer oder spezifische Materialbezeichnung.
Schritt 3: Compliance-Parameter & Artikel abfragen
Wählen Sie im Generator die zutreffenden Bewertungskriterien aus:
- Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte (Artikel 5)
- Nachweis zur Recyclingfähigkeit (Artikel 6)
- Nachweis zur Verpackungsminimierung (Artikel 10)
Schritt 4: Technische Dokumentationsreferenz verknüpfen
Hinterlegen Sie einen Verweis auf Ihre interne technische Dokumentation nach Anhang VII (z. B. Laborberichte, Lieferantenerklärungen, Datenblätter).
Schritt 5: PDF generieren & rechtsgültig unterzeichnen
Klicken Sie auf "DoC Generieren". Der PPWR Declaration of Conformity Generator erstellt umgehend ein fertiges Dokument. Nach der physischen oder qualifizierten elektronischen Unterzeichnung ist Ihre Konformitätserklärung einsatzbereit.
Die 4 häufigsten Fehler bei der DoC-Erstellung (und wie Sie diese vermeiden)
In unserer Beratungspraxis bei der Complico Consulting GmbH beobachten wir regelmäßig dieselben gravierenden Fehler bei der Vorbereitung auf die PPWR:
Fehler 1: Ein einziges Pauschaldokument für das gesamte Sortiment
Ein häufiger Irrglaube ist, dass eine einzige Konformitätserklärung für das gesamte Unternehmen ausreicht. Das ist falsch. Die PPWR verlangt eine spezifische DoC für jeden einzelnen Verpackungstyp. Wenn Sie ein Produkt in drei unterschiedlichen Verpackungsvarianten versenden, benötigen Sie drei separate DoCs.
Fehler 2: Verwechslung von Produkt-SKU und Verpackungs-ID
Die Marktüberwachung prüft die Verpackung, nicht den Inhalt. Ein Verweis auf die Artikelnummer eines Turnschuhs oder Kosmetikartikels ist unzureichend. Der Identifikator in der DoC muss sich eindeutig auf die Kartonage, das Glasflakon oder die Folie beziehen.
Fehler 3: Fehlen der dahinterliegenden technischen Dokumentation (Anhang VII)
Eine Konformitätserklärung ist juristisch nur so stark wie die Nachweise, auf denen sie basiert. Wer eine DoC ausstellt, ohne Prüfberichte, Materialanalysen oder Lieferantennachweise nach Anhang VII vorliegen zu haben, riskiert bei behördlichen Audits den Vorwurf der Falschdeklaration.
Fehler 4: Falsche Sprache bei grenzüberschreitendem Vertrieb
Wenn Sie Ihre Waren nach Frankreich, Italien oder Spanien exportieren, verlangen die dortigen Behörden die Konformitätserklärung in der jeweiligen Landessprache. Eine rein englische oder deutsche Version reicht bei lokalen Binnenmarktprüfungen meist nicht aus.
Aufbewahrungspflichten: 5 bis 10 Jahre Revisionssicherheit
Die PPWR schreibt klare Aufbewahrungsfristen für Konformitätserklärungen und die dazugehörige technische Dokumentation vor:
- Einwegverpackungen (Single-Use Packaging): 5 Jahre ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
- Wiederverwendbare Verpackungen (Reusable Packaging): 10 Jahre ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Dokumente digital strukturiert, jederzeit abrufbar und versionsgesichert archiviert werden, um im Falle einer behördlichen Aufforderung unverzüglich vorgelegt werden zu können.
Wie Complico Consulting GmbH Sie umfassend unterstützt
Der kostenlose PPWR Declaration of Conformity Generator ist Ihr idealer Einstieg für die schnelle Erstellung korrekter Dokumente. Die vollständige Einhaltung der EU-Verpackungsverordnung erfordert jedoch oft strategische und operative Anpassungen in der gesamten Supply Chain.
Als spezialisierte Beratung unterstützt die Complico Consulting GmbH Unternehmen in ganz Europa bei allen Fragen der Extended Producer Responsibility (EPR) und Verpackungscompliance:
- Lieferanten-DoC-Management: Wir helfen Importeuren und Händlern dabei, Konformitätserklärungen von internationalen Lieferanten systematisch einzufordern, zu verifizieren und zu verwalten.
- Erstellung technischer Dokumentationen (Anhang VII): Wir analysieren Ihre Verpackungs-Portfolios auf Recyclingfähigkeit, Materialminimierung und Rezyklatanteile.
- EPR-Registrierung & Lizenzierung: Nationale Registrierungen bei Systembetreibern (z. B. LUCID in Deutschland, Citeo in Frankreich) und länderübergreifendes Reporting – siehe auch unsere Anleitung zur LUCID-Registrierung in Deutschland.
- Verpackungsaudits: Überprüfung Ihres gesamten Sortiments vor dem Stichtag am 12. August 2026.
Weitere Länderleitfäden zur Verpackungsgesetzgebung finden Sie unter anderem für die Niederlande, Österreich, Belgien, Polen, Schweden, Tschechien und Irland.
5 Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur PPWR Konformitätserklärung
1. Wer muss die PPWR Declaration of Conformity ausstellen – Hersteller oder Importeur ?
Verantwortlich für das Ausstellen und Unterzeichnen der DoC ist primär der Hersteller der Verpackung. Wenn ein Importeur jedoch verpackte Fertigwaren aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführt, liegt die rechtliche Verantwortung beim Importeur, sicherzustellen, dass für alle Verpackungstypen eine valide DoC vorliegt und aufbewahrt wird.
2. Reicht eine einzige Konformitätserklärung für alle unsere Verpackungstypen aus ?
Nein. Gemäß der PPWR muss für jeden unterscheidbaren Verpackungstyp eine eigene Konformitätserklärung ausgestellt werden. Weicht die Materialzusammensetzung, die Abmessung oder der Aufbau ab, ist eine separate Dokumentation erforderlich.
3. Welche Sprache muss die PPWR Konformitätserklärung haben ?
Nach Artikel 39(2) der PPWR muss die Konformitätserklärung in der oder den Sprachen abgefasst sein, die von dem EU-Mitgliedstaat gefordert werden, in dem die Verpackung auf dem Markt bereitgestellt wird. Exportieren Sie in mehrere EU-Länder, muss das Dokument entsprechend übersetzt vorliegen.
4. Was ist der Unterschied zwischen der technischen Dokumentation (Anhang VII) und der DoC (Anhang VIII) ?
Die DoC (Anhang VIII) ist das öffentliche, zweiseitige Bestätigungsdokument, das die Konformität feierlich erklärt. Die technische Dokumentation (Anhang VII) ist das detaillierte Hintergrunddossier mit Laborprüfungen, Konstruktionszeichnungen, Materialdaten und Berechnungsgrundlagen, das als Nachweis dient.
5. Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die PPWR-Dokumentationspflicht ?
Fehlt eine gültige DoC ab dem 12. August 2026, drohen Verkaufsverbote, Warensperren an den EU-Außengrenzen beim Zoll, Rückrufaktionen sowie empfindliche Bußgelder der nationalen Marktüberwachungsbehörden, wie sie auch von der EU Safety Gate gemeldet werden. Zudem können Konkurrenten Verstöße wettbewerbsrechtlich abmahnen.
Fazit: Bereiten Sie Ihr Unternehmen jetzt auf den August 2026 vor
Die neue EU-Verpackungsverordnung setzt neue Standards für Nachhaltigkeit, Wiederverwendbarkeit und Transparenz. Die Einführung der PPWR Declaration of Conformity stellt Unternehmen vor eine organisatorische Herausforderung – mit dem richtigen Werkzeug lässt sich dieser Prozess jedoch mühelos bewältigen.
Warten Sie nicht bis kurz vor Ablauf der Frist am 12. August 2026. Nutzen Sie noch heute den kostenlosen PPWR Declaration of Conformity Generator von Complico Consulting GmbH, um Ihre Verpackungen rechtssicher zu dokumentieren und auditfest aufzustellen. Bei Fragen steht Ihnen unser Team über die Kontaktseite gerne zur Verfügung, oder werfen Sie einen Blick in unsere FAQ sowie weitere Fachbeiträge in unserem Blog.