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CE-Kennzeichnung vs. UKCA Marking: Der ultimative Compliance-Leitfaden für Hersteller & Händler

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CE-Kennzeichnung vs. UKCA Marking: Der ultimative Compliance-Leitfaden für Hersteller & Händler

Wer Produkte in Europa und dem Vereinigten Königreich vertreibt, steht seit dem Brexit vor komplexen regulatorischen Fragen. Besonders die Themen CE-Kennzeichnung und UKCA Marking haben in den letzten…

Wer Produkte in Europa und dem Vereinigten Königreich vertreibt, steht seit dem Brexit vor komplexen regulatorischen Fragen. Besonders die Themen CE-Kennzeichnung und UKCA Marking haben in den letzten Jahren bei Herstellern, Importeuren und E-Commerce-Händlern für erhebliche Unsicherheit gesorgt.

Welche Kennzeichnung wird wo benötigt ? Gilt das CE-Zeichen weiterhin im Vereinigten Königreich ? Und was müssen Sie beachten, um teure Abmahnungen, Verkaufsverbote oder Zollprobleme zu vermeiden ?

In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir die feinen Unterschiede, den aktuellen Rechtsstand und wie Sie Ihre Produkte rechtssicher auf den Märkten der EU, Großbritanniens und Nordirlands platzieren.

1. Grundlagen: Was bedeuten CE-Kennzeichnung und UKCA Marking ?

Um die Unterschiede zu verstehen, betrachten wir zunächst die beiden Konformitätszeichen und ihre jeweiligen Rechtsräume.

Was ist die CE-Kennzeichnung ?

Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) ist das zentrale Sicherheitszeichen für den Europäischen Binnenmarkt. Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass das Produkt alle grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen der anwendbaren EU-Richtlinien und -Verordnungen erfüllt (z. B. Spielzeugrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, RoHS, EMV).

Geltungsbereich: Alle 27 EU-Mitgliedstaaten, die EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie Nordirland.

Was ist das UKCA Marking ?

Das UKCA Marking (United Kingdom Conformity Assessed) ist das nach dem Brexit eingeführte britische Konformitätszeichen. Es signalisiert, dass ein Produkt den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und Standards von Großbritannien entspricht.

Geltungsbereich: Großbritannien (England, Schottland und Wales).

2. Der aktuelle Rechtsstand: Unbefristete CE-Anerkennung in Großbritannien

Lange Zeit galt die Vorgabe, dass das CE-Zeichen in Großbritannien schrittweise vollständig durch das UKCA Marking ersetzt werden sollte. Dies hätte bedeutet, dass Unternehmen für den britischen Markt doppelte Prüfungen und Deklarationen hätten durchführen müssen.

Die britische Regierung hat mit der gesetzlichen Umsetzung (Product Safety and Metrology Amendment Regulations) eine entscheidende Erleichterung geschaffen: Die Anerkennung der CE-Kennzeichnung in Großbritannien wurde für den Großteil aller Konsum- und Industrie-Güter unbefristet verlängert.

Was bedeutet das konkret für Händler und Hersteller ?

Für die meisten Produktkategorien (z. B. Elektronik, Maschinen, Spielzeug, Persönliche Schutzausrüstung, Funkanlagen) bleibt das CE-Zeichen in Großbritannien weiterhin uneingeschränkt gültig.

Sie müssen Ihr Produkt für den Verkauf in England, Schottland und Wales nicht zwingend auf das UKCA Marking umstellen, sofern es ein gültiges CE-Zeichen trägt und die entsprechenden EU-Vorgaben erfüllt.

Achtung – Branchenspezifische Ausnahmen:

Für bestimmte Produktbereiche gelten gesonderte Übergangsfristen und Regelungen. Dazu gehören unter anderem Medizinprodukte und Bauprodukte (CPR). Hier sollten Hersteller die sektorspezifischen Zeitpläne der britischen Behörden genau im Blick behalten.

3. CE-Kennzeichnung vs. UKCA Marking im direkten Vergleich

Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Systemen übersichtlich zusammen:

Kriterium CE-Kennzeichnung UKCA Marking
Hauptzielmarkt EU-27, EWR & Nordirland Großbritannien (England, Schottland, Wales)
Rechtsgrundlage EU-Richtlinien & EU-Verordnungen UK Statutory Instruments (UK-Rechtsvorschriften)
Anwendbare Normen Harmonisierte EU-Normen (EN) UK Designated Standards (Designierte Normen)
Konformitätserklärung EU-Konformitätserklärung (EU Declaration of Conformity) UK-Konformitätserklärung (UK Declaration of Conformity)
Gültigkeit in der EU Ja (Pflicht) Nein (Wird in der EU nicht anerkannt)
Gültigkeit in GB Ja (Anerkannt für die meisten Güter) Ja (Offizielles britisches Zeichen)
Verantwortliche Person / Importeur Sitz in der EU / EWR erforderlich Sitz in Großbritannien erforderlich

4. Sonderfall Nordirland & das UKNI-Zeichen

Eine häufige Fehlerquelle bei der Exportabwicklung betrifft den Markt in Nordirland. Durch das Nordirland-Protokoll bzw. den Windsor Framework verbleibt Nordirland hinsichtlich des Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt.

CE-Kennzeichnung ist Pflicht: Für den Nordirland-Markt ist die CE-Kennzeichnung weiterhin die maßgebliche Konformitätskennzeichnung.

UKCA Marking alleine reicht nicht: Ein Produkt, das nur mit dem UKCA Marking versehen ist, darf in Nordirland nicht in Verkehr gebracht werden.

Wann wird das UKNI-Zeichen benötigt ? Falls Sie für die Konformitätsbewertung eines Produkts für Nordirland eine britische zugelassene Stelle (UK Notified Body) nutzen, muss zusätzlich zum CE-Zeichen das UKNI-Kennzeichen angebracht werden. Bei Nutzung einer EU-Notifizierten Stelle reicht das CE-Zeichen alleine aus.

5. Pflichten für Hersteller, Importeure und E-Commerce-Händler

Unabhängig davon, ob Sie die CE-Kennzeichnung oder das UKCA Marking nutzen, entbindet Sie die Wahl des Zeichens nicht von den begleitenden bürokratischen und rechtlichen Pflichten.

1. Technische Dokumentation (Technical File)

Für jedes kennzeichnungspflichtige Produkt muss eine vollständige Technische Dokumentation erstellt werden. Diese muss Risikobeurteilungen, Schaltpläne, Prüfberichte (Test Reports) und Nachweise über die angewendeten Normen enthalten. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel mindestens 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts.

2. Konformitätserklärung

Der Hersteller muss eine offizielle Erklärung ausstellen:

Hinweis: Wenn Sie die CE-Anerkennung nutzen, um Ware nach Großbritannien zu verkaufen, dient Ihre EU-Konformitätserklärung als Nachweisgrundlage.

3. Bevollmächtigter & Importeur-Kennzeichnung (EU & UK Responsible Person)

Die reine Produktkennzeichnung reicht nicht aus. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eindeutige Kontaktadressen auf dem Produkt oder der Verpackung:

6. Schritt-für-Schritt: So sichern Sie Ihre Produkt-Compliance ab

Damit Ihre Produkte bei Zollkontrollen oder Marktaufsichtsprüfungen rechtssicher sind, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Zielmärkte definieren: Verkaufen Sie nur in die EU, nur nach Großbritannien oder auf beiden Märkten (z. B. via Amazon FBA oder eigener E-Commerce-Shop) ?
  2. Anwendbare Vorschriften ermitteln: Bestimmen Sie die passenden EU-Richtlinien sowie die entsprechenden britischen Statutory Instruments.
  3. Prüfnormen abgleichen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt nach aktuellen harmonisierten EU-Normen (EN) bzw. britischen Designated Standards geprüft wurde.
  4. Dokumentation & Adressangaben prüfen: Bringen Sie die vorgeschriebenen Kennzeichnungen an und stellen Sie sicher, dass die Pflichtadressen (EU-Importeur / UK-Importeur) korrekt ausgewiesen sind.
  5. Doppelkennzeichnung (Dual Marking) nutzen: Bei Produkten, die auf beiden Märkten vertrieben werden, ist die Anbringung von sowohl CE als auch UKCA Marking zulässig, sofern das Produkt alle Anforderungen beider Rechtsräume erfüllt.

Wie Complico Consulting GmbH Sie unterstützt

Die Einhaltung europäischer und britischer Produktvorschriften erfordert Fachwissen und kontinuierliche Überwachung der Rechtslage. Complico Consulting GmbH unterstützt internationale Hersteller, Brand Owner und E-Commerce-Händler umfassend bei der Marktzulassung:

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte auf allen Märkten rechtssicher gelistet sind ? Kontaktieren Sie das Team von Complico Consulting GmbH für eine individuelle Beratung.

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Ist das UKCA Marking in den EU-Mitgliedstaaten gültig ?

Nein. Das UKCA Marking ist eine rein britische Kennzeichnung und wird in der EU (inklusive Deutschland, Österreich und allen anderen Mitgliedstaaten) nicht als Nachweis der Konformität anerkannt. Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen zwingend die CE-Kennzeichnung tragen.

2. Kann ich Produkte mit der CE-Kennzeichnung weiterhin in Großbritannien verkaufen ?

Ja. Für die allermeisten Produktkategorien (wie Spielzeug, Elektronik, Maschinen oder Sportgeräte) erkennt die britische Regierung das CE-Zeichen auf unbestimmte Zeit weiterhin an. Sie müssen das Produkt für Großbritannien nicht zwingend auf das UKCA Marking umstellen.

3. Benötige ich für den Verkauf nach Großbritannien eine britische Adresse auf der Verpackung ?

Ja. Wenn Sie Waren nach Großbritannien (England, Schottland, Wales) einführen und verkaufen, muss auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitdokumenten der Name und die Kontaktadresse eines in Großbritannien ansässigen Importeurs oder Bevollmächtigten (UK Responsible Person) angegeben sein.

4. Was gilt für den Verkauf von Waren nach Nordirland ?

Aufgrund des Nordirland-Protokolls bleibt Nordirland an die Binnenmarktregeln der EU gebunden. Für Nordirland gilt weiterhin die CE-Kennzeichnung. Das UKCA Marking alleine ist in Nordirland nicht zulässig.

5. Ist die Anbringung beider Zeichen (Dual Marking) auf demselben Produkt erlaubt ?

Ja. Ein Produkt darf sowohl die CE-Kennzeichnung als auch das UKCA Marking nebeneinander tragen. Voraussetzung ist, dass das Produkt die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen und Standards beider Zielmärkte vollumfänglich erfüllt und die Sichtbarkeit der einzelnen Zeichen nicht beeinträchtigt wird.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem allgemeinen FAQ-Bereich sowie in unserem Überblick zu EU-Produktsicherheitszeichen.

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