Erfüllen Sie Ihre Kennzeichnungspflicht nach der ElektroG-Novelle – schnell, rechtssicher und 100 % kostenlos.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen sind stationäre Händler, Online-Shops und Marktplätze in Deutschland gemäß § 18a ElektroG gesetzlich dazu verpflichtet, ihre eingerichteten Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte einheitlich und deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Das einheitliche Symbol „Elektrogeräte Rücknahme“ nach Anlage 3a ElektroG ist dabei zwingend vorgeschrieben.
Das klassische, einheitliche Sammelstellen-Symbol für universelle Einsatzzwecke.
Wählen Sie in den obigen Einstellungen Ihre gewünschte Variante aus, um das maßgeschneiderte Grafikpaket zu generieren. Unser Tool stellt Ihnen die offiziellen, behördlich lizenzierten Vorlagen in folgenden Ausführungen bereit:
Perfekt für die direkte, ladezeitoptimierte Einbindung in Ihren Online-Checkout, Footer oder auf dedizierten EPR-Informationsunterseiten.
Verlustfrei skalierbare Vektorgrafik für gestochen scharfe Darstellung auf hochauflösenden Retina-Displays und mobilen Endgeräten.
Hochauflösende Druckvorlagen für den Einsatz im stationären Handel (z. B. für Aufsteller im Eingangsbereich, Sammelboxen oder Kassenbereich).
Für professionelle Grafiker, Werbetechniker und Großformatdrucke ohne jeglichen Qualitätsverlust.
Platzieren Sie das Logo gut sichtbar nach den Vorgaben der Stiftung ear und des novellierten ElektroG:
Platzieren Sie das generierte Web-Logo (PNG oder SVG) deutlich sichtbar im unmittelbaren Bestellprozess (z. B. auf der Bestellabschlussseite, im Checkout vor dem Kaufen-Button oder in Ihren dedizierten EPR- und Rücknahme-Informationsbereichen).
Drucken Sie die PDF-Vorlage aus und bringen Sie die Kennzeichnung gut sichtbar direkt an der Annahmestelle, der Ladentheke, am Kassenbereich oder im Eingangsbereich Ihres Ladengeschäfts an.
Grundlegende gesetzliche Informationspflichten für Hersteller, Importeure, Vertreiber und Online-Marktplätze beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland.
Seit dem Inkrafttreten der neuen ElektroG-Bestimmungen müssen alle verpflichteten Vertreiber (Online-Händler, Marktplätze und stationäre Geschäfte) ihre eingerichteten Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte einheitlich, gut sichtbar und lesbar im Shop oder Verkaufsraum kennzeichnen.
Vertreiber sind gesetzlich verpflichtet, private Haushalte verständlich über die Pflicht zur separaten Entsorgung von Altgeräten, die verfügbaren Rückgabemöglichkeiten sowie die Eigenverantwortung im Umgang mit personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Geräten zu informieren.
Das gesetzlich vorgeschriebene Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist Verbraucher unmissverständlich darauf hin, dass das jeweilige Elektro- oder Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden muss.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung stellt sicher, dass wertvolle Rohstoffe im Kreislauf verbleiben und Schadstoffe gezielt und umweltschonend behandelt werden.
Die Rückgabe von Elektroaltgeräten ist für Endnutzer an den dafür vorgesehenen Sammelstellen und im Handel grundsätzlich kostenlos. Dies gilt beim Neukauf eines gleichartigen Geräts (1:1-Rücknahme) sowie für kleine Altgeräte unter 25 cm Kantenlänge auch ohne Neukauf (0:1-Rücknahme).
Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei vom Altgerät zu trennen.
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten oft Schadstoffe und Schwermetalle, die bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt belasten und die menschliche Gesundheit gefährden können. Die standardisierte Kennzeichnung fördert die sichere Rücklaufquote erheblich.
Für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (wie Smartphones, Laptops oder Festplatten) sind die Endnutzer vor der Abgabe an der Sammelstelle rechtlich und praktisch vollständig selbst verantwortlich.
Online-Händler und Marktplätze müssen das offizielle Sammelstellenlogo und die dazugehörigen Pflichtinformationen für Verbraucher leicht zugänglich, deutlich sichtbar und im unmittelbaren Kontext des Bestellprozesses (z. B. im Checkout oder auf einer dedizierten Informationsseite) bereitstellen.
Laden Sie jede behördliche Vorlage direkt in Ihren gewünschten Formaten herunter:
Das klassische, bundesweit einheitliche Sammelstellen-Symbol für universelle Einsatzzwecke im Online-Shop und im stationären Handel.
Speziell optimierte Text-Bildmarke mit direkter, moderner Kundenansprache für E-Commerce, D2C-Marken und junge Zielgruppen.
Speziell optimierte Text-Bildmarke mit formeller Verbraucheransprache, passend zur seriösen Tonalität von Fachhändlern und Marktplätzen.
Kompakte Bildmarke zur Kennzeichnung von Sammelboxen und Annahmestellen für Geräte-Altbatterien gemäß BattG / BattGDV.
Offizielle vertikale Wort-Bild-Marke zur Kennzeichnung von Sammelstellen im stationären Handel (z. B. für Schaufenster, Säulen, Aufsteller).